Versteigerungsbedingungen

1) Mit der persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion anerkennt der Bieter, von den nachfolgenden Versteigerungsbedingungen, sei es durch Auslage am Ort der Versteigerung, sei es durch Übersendung des Kataloges oder auf andere Weise (z.B. Internet, Aushändigung von dritter Seite) Kenntnis genommen zu haben und dass diese im Falle der Zuschlagserteilung zur Grundlage des abgeschlossenen Vertrages werden.

2) Die Versteigerung durch das Auktionshaus Peter Bamberger erfolgt im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Der Zuschlagpreis ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 16,81% erhoben und auf dieses die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% (Gesamtaufschlag 20%). Ein Mehrwertsteueraufschlag auf den Zuschlagpreis wird somit nicht erhoben, da der Versteigerer nur als Agent tätig wird.
Dem Käufer wird auf Anfrage der Einlieferer bekanntgegeben, ebenso umgekehrt.

3) Dieses Kaufgeld nach Ziff.2 ist sofort nach erfolgtem Zuschlag, spätestens nach Abschluss der Auktion in bar zu bezahlen (Schecks werden nicht angenommen). Geht eine Zahlung nicht rechtzeitig ein, so haftet der Käufer auch ohne Mahnung für allen daraus entstandenen Schaden. Schon ohne Nachweis eines Schadens kann nach erfolgter Mahnung ein Säumniszuschlag von 2% erhoben werden.
Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten.

4) Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Bei Meinungsverschiedenheiten erfolgt neuer Aufruf. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichen Schadens bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Der Versteigerer kann den Zuschlag vorbehalten, Nummern ausfallen lassen oder deren Reihenfolge bzw. Zusammenstellung ändern.
Wegen Nichterteilung des Zuschlags trotz Gebots haftet der Versteigerer dem Bieter nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Gebote mit Zuschlag unter Vorbehalt sind für Bieter 4 Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend. Stimmt der Einlieferer dem Gebot zu, wird der Bieter umgehend benachrichtigt. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, einem Höherbieter den Zuschlag zu erteilen.

5) Wird die Zahlung nicht sofort geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übernahme des Gegenstandes durch den Käufer nicht statt, der Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch einmal versteigert. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Alternativ ist der Versteigerer berechtigt, die Zahlung und Abnahme klageweise durchzusetzen. Der Ersteher ist verpflichtet, seine Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers.

6) Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer haftet nicht für Mängel sowie Zuschreibungen, soweit er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht bei Beschreibung der versteigerten Gegenstände erfüllt hat, und eine Haftung auf Grund der Vorbesichtigung und Prüfung nach § 442 BGB ohnehin ausgeschlossen ist.
Das Auktionshaus tritt jedoch sämtliche Ansprüche aufgrund begründeter Mängelrügen, welche ihm gegen den Einlieferer zustehen und innerhalb einer Frist von einem Jahr seit Übergabe der Sache an den Ersteher angezeigt werden, hiermit an den Ersteher vorweg ab. Dieser nimmt die Abtretung an.
Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß §§ 434 ff. BGB. Insbesondere stellen die Katalogbeschreibungen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar. Der jeweilige Zustand der Auktionsstücke, insbesondere unbedeutende Beschädigungen bzw. Alterungsspuren sind im reduzierten Schätzpreis berücksichtigt. Spätere Beanstandungen, gleich welcher Art, können nicht berücksichtigt werden.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, indem sie sich im Moment des Zuschlages befinden.
Vom Haftungsausschluss für Gewährleistungsmängel bleiben jedoch Ansprüche aus einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auktionshauses oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses ebenso unberührt wie alle Haftungsansprüche, die auf einem groben Pflichtverstoß, Arglist oder gar Vorsatz des Auktionshauses oder seines gesetzlichen Vertreters beruhen.

7) Der Auktionator kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere solche Personen, welche die Versteigerung oder Besichtigung stören. Der Handel und Tausch ist betriebsfremden Personen im Auktionshaus untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird Hausverbot erteilt. Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Nachverkauf.

8) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute (auch im Mahnverfahren) sind für beide Teile Nürnberg.

9) Betrifft: schriftliche Aufträge
Schriftliche Aufträge werden interessewahrend und auf das Gewissenhafteste durchgeführt. Wir bitten sich hierfür des beiliegenden Formulars zu bedienen. Der angegebene Betrag gilt als Ihr Höchstgebot, so dass der Zuschlag auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen kann.

Gebote per E-Mail werden nicht akzeptiert, es sei denn, sie werden über ein Auktionsportal (lot-tissimo) abgegeben.
Telefonbieter müssen vor Auktionsbeginn das Formular für schriftliche Gebote ausfüllen und in die Spalte für das Höchstgebot den Hinweis „Telefon“ einfügen. Pro Los werden maximal 4 Telefonbieter akzeptiert, in der Reihenfolge des Eingangs. Für das Zustandekommen einer Telefonverbindung wird keine Gewähr übernommen. Sollte während der Auktion keine Telefonverbindung zustandekommen, ist automatisch der Katalogpreis geboten.
Aufträge von unbekannten Bietern können nur ausgeführt werden, wenn ein Depot hinterlegt oder eine Bankreferenz angegeben wird. Bei gleichhohen schriftlichen Geboten entscheidet der zeitlich frühere Eingang des Gebots über den Zuschlag. Bei schriftlichen Geboten ist die angegebene Katalognummer – nicht die Gegenstandsbezeichnung – verbindlich.

Peter Bamberger
Öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer
Auktionshaus Peter Bamberger, eingetragen beim
Amtsgericht Nürnberg HRA 7190.
UST.Ident-Nr.:   DE 1333 48580         240/202/50026